Da der im Runderlass geregelte Schulversuch mit Ablauf des Schuljahres 2021/22 nach der vereinbarten Laufzeit von fünf Jahren ausläuft, ist der Runderlass vom 17.05.2016 aufzuheben. |
Zu BASS 12-05 Nr. 9
Religionsunterricht nach den Grundsätzen
der Mennonitischen Brüdergemeinden
in Nordrhein-Westfalen;
Aufhebung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 12.07.2022 2022-07-0003037
Bezug:
Runderlass des ehemaligen Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 17.05.2016 (BASS 12-05 Nr. 9)
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 17.05.2016 (BASS 12-05 Nr. 9) wird zum 01.08.2022 aufgehoben.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 08/22