Zu BASS 15-39
Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgang der Fachschulen des Sozialwesens;
Fachrichtung Heilerziehungspflege;
Bildungsplan
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 03.06.2022 - 311-6.08.01.13
Für den Unterricht in dem Bildungsgang der Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege wurde unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte ein Bildungsplan erarbeitet.
Der Bildungsplan (BASS 15-39 Nr. 602 - Heft 7602) wird zum 01.08.2022 in Kraft gesetzt. Der Bildungsplan wird im Bildungsportal auf der Seite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Der Bildungsplan ist allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme beziehungsweise Ausleihe verfügbar zu halten.
Der in Kraft gesetzte Bildungsplan ist in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion des Bildungsplans zu führen.
Berufskollegs, die sich aus Gründen der Bildungsgangplanung für das Schuljahr 2022/23 nicht in der Lage sehen, den neuen Bildungsplan umzusetzen, können den Bildungsgang zum Schuljahr 2022/23 letztmalig nach dem bisherigen Bildungsplan organisieren. In dem Fall gilt der bisherige Bildungsplan durchgängig für diesen Jahrgang.
Mit Wirkung des 31.07.2023 tritt der bisherige Bildungsplan Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege (Heft 7602/2014) auslaufend außer Kraft.
ABl. NRW. 08/22