Vorgaben für das Abitur 2025: Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2022/2023 in die gymnasiale Oberstufe eintreten, werden zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2025 Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen erlassen. |
Zu BASS 13-32 Nr. 6
Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2025
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 24.06.2022 - 525-6.03.15.06-99815
Bezug:
1. §§ 32 und 33 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe vom 5. Oktober 1998 (APO-GOSt - BASS 13-32 Nr. 3.1)
2. Richtlinien und Kernlehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen
3. Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (PO-Externe-A - BASS 19-33 Nr. 2)
4. Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (PO-Waldorf - BASS 13-51 Nr. 1.1)
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2025 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Aufgrund von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz ändern sich die Arbeitszeiten in den modernen Fremdsprachen und in den Naturwissenschaften ab dem Prüfungsjahr 2025 wie folgt:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
moderne Fremdsprachen | 315 Minuten | 285 Minuten |
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Biologie, | 300 Minuten | 255 Minuten | Wenn die Aufgaben fachpraktische Anteile enthalten, kann sich die Gesamtarbeitszeit erhöhen. Der zusätzliche Zeitaufwand wird verbindlich in der Aufgabe ausgewiesen. |
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.
Für alle anderen Fächer gelten die in den fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
Deutsch | 315 Minuten inklusive Auswahlzeit | 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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moderne Fremdsprachen (neu einsetzend) |
| 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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alte Sprachen (neu einsetzend) |
| 210 Minuten |
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alte Sprachen (LK und GK (f)) | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Kunst | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit | Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden. |
Musik | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit | Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert. |
Gesellschaftswissenschaften | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Religionslehre/ -unterricht | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Mathematik | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Ernährungslehre, Informatik, Technik | 270 Minuten | 225 Minuten |
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Sport | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl vorgelegten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind.
Gemäß Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2025 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorfschulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.
ABl. NRW. 07/22