Sekundarstufe I –
Gesamtschule und Sekundarschule;
Richtlinien und Lehrpläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.06.2022 - 526-2022-05-0005260
Für die Gesamtschule und Sekundarschule wird hiermit gemäß § 29 Abs. 1 SchulG (BASS 1-1) der Kernlehrplan für das Wahlpflichtfach Wirtschaft und Arbeitswelt festgesetzt.
Der Kernlehrplan tritt zum 01.08.2022 beginnend mit Klasse 7 aufsteigend in Kraft.
Die Richtlinien für die Gesamtschule, RdErl. d. KM v. 27.11.1998 (GABI. NW. 1 01/99) veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.
Heft-Nr. | Fach | Bezeichnung |
31031 | Wirtschaft und Arbeitswelt | Kernlehrplan |
Die Kernlehrpläne sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/
Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben, Richtlinien und Lehrpläne, für die Sekundarstufe I, Gesamtschule, beginnend mit Klasse 7 auslaufend außer Kraft:
Heft-Nr. | Fach | Bezeichnung | Fundstelle |
31031 | Arbeitslehre - Hauswirtschaft/Technik/Wirtschaft Wahlpflichtunterricht | Kernlehrplan | 23.10.2015 (ABl. NRW. S. 498) |
Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben für die Sekundarstufe I, Gesamtschule, außer Kraft.
Heft-Nr. | Fach | Bezeichnung | Fundstelle |
3111 | Textilgestaltung | Richtlinien und Lehrpläne | 27.11.1998 (ABl. NRW. 1 01/99 S. 3) |
ABl. NRW. 08/22