Zu BASS 10-11 Nr. 3
Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe
zu den Fachbereichen
zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen;
Neufassung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 14.06.2022 - 314-6.03.02.09-126127
Die Bildung von fachbereichsspezifischen Lerngruppen zur Realisierung eines Unterrichtsangebotes zum Erwerb der Fachhochschulreife gemäß § 7 Absatz 4 Anlage A APO-BK (BASS 13-33 Nr. 1.1) oder zur nachhaltigen Sicherstellung des Klassenfrequenzmindestwertes im ländlichen Raum gemäß Nummer 3.1 des Runderlasses zur „Genehmigung von Schulträgerbeschlüssen zur Errichtung und Erweiterung von Fachklassen des dualen Systems an Berufskollegs durch die obere Schulaufsichtsbehörde“ vom 24.01.2017 (BASS 10-11 Nr. 2), kann für Auszubildende von Ausbildungsberufen erfolgen, die in der Anlage (Liste Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen - Anlage - veröffentlicht unter www.schulministerium.nrw.de > Recht > Schulrecht > Erlasse für den Schulbereich) einem Fachbereich zugeordnet sind. Bei mit einer Fußnote gekennzeichneten Ausbildungsberufen ist die Bildung von Lerngruppen auch in dem jeweils in der Fußnote genannten Fachbereich zulässig.
Der neue Ausbildungsberuf „Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin“ wurde in die „Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen“ in den Fachbereich „Technik/Naturwissenschaften“ aufgenommen.
Die neuen Ausbildungsberufe „Eisenbahner/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführer/Lokführerin und Transport“ und „Eisenbahner/Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung“ wurden in die „Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen“ in den Fachbereich „Technik/Naturwissenschaften“ aufgenommen. Gleichzeitig erhalten Sie die Fußnote 1 und können somit auch dem Fachbereich „Wirtschaft und Verwaltung“ zugeordnet werden.
Der bisherige Ausbildungsberuf „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst“ läuft 2024 aus und wird mit der Bemerkung „auslaufend“ versehen.
Der neue Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“ (2jährig aufbauend zum 3jährigen Ausbildungsberuf „Köchin/Koch“) wird dem Fachbereich „Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ zugeordnet.
Die Bezeichnungen folgender Ausbildungsberufe im Fachbereich „Ernährungs- und Versorgungsmanagement (EV)“ haben sich geändert und werden entsprechend geändert neu aufgenommen und die bisherigen Berufsbezeichnungen mit der Bemerkung „auslaufend“ versehen:
Die Neufassung tritt zum 01.08.2022 in Kraft.
Gleichzeitig wird der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 30.04.2021 (BASS 10-11 Nr. 3) aufgehoben.