Neufassung des Kernlehrplan Englisch durch Ergänzung einer Kompetenzstufe nach Jahrgangsstufe 8. |
Zu BASS 15-24
Sekundarstufe I -
Gesamtschule und Sekundarschule
Richtlinien und Lehrpläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 31.05.2022 - 526-2022-05-0005326
Für die Gesamtschule und Sekundarschule wird hiermit ein Kernlehrplan Englisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Der Kernlehrplan tritt zum 01.08.2022 beginnend mit Klasse 5 aufsteigend in Kraft sowie aufsteigend für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/24 in Klasse 7 unterrichtet werden.
Die Richtlinien für die Gesamtschule, RdErl. d. KM v. 27.11.1998 (ABl. NRW. S. 3), veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.
Heft-Nr. | Fach | Bezeichnung |
3102 | Englisch | Kernlehrplan |
Die Kernlehrpläne sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/
Zum 31.07.2023 tritt die nachstehenden Unterrichtsvorgabe mit Klasse 6 außer Kraft.
Heft-Nr. | Fach | Fundstelle |
3102 | Englisch/Kernlehrplan | 18.06.2021, ABl. NRW. 07/21 |
ABl. NRW. 06/22