20-22 Nr. 69
Lehren und Lernen in der Digitalen Welt;
Qualifizierung von Digitalisierungsbeauftragten
an Schulen
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 12. September 2022 (ABl. NRW. 09/22)
I.
Digitalisierungsbeauftragte unterstützen ihre Schule bei pädagogisch-didaktischen Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung in einer digitalen Welt. Die Digitalisierungsbeauftragten werden für diese Aufgabe im Rahmen dieses Erlasses qualifiziert. Die Teilnahme an der Qualifizierung ist verpflichtend.
Ziele
Mit dem Besuch der Qualifizierungsmaßnahme erwirbt die Lehrkraft als Digitalisierungsbeauftragte oder Digitalisierungsbeauftragter
- Handlungskompetenzen zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der im zugehörigen Erlass festgeschriebenen Aufgaben,
- Rollenklarheit.
Module
Die Qualifizierungsmaßnahme wird in fünf Module gegliedert.
Modul 1: Schule in der Kultur der Digitalität (weiter-)entwickeln
Schwerpunkte:
- Transformationsprozesse: Schule in der Kultur der Digitalität
- Grundverständnis zum Lehren und Lernen in der digitalen Welt
- Überblick über Landesprodukte zur digitalisierungsbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung
Modul 2: Innovationen begleiten
Schwerpunkte:
- Aspekte gelingender und informationssicherer digitalisierungsbezogener Schulentwicklung
- Impulse zur Begleitung von digitalisierungsbezogenen Schulentwicklungsprozessen
Modul 3: Digitalisierungsbezogene Unterrichtsentwicklungsprozesse unterstützen
Schwerpunkte:
- Modelle zum Lehren und Lernen in der digitalen Welt
- Impulse zur Medienbildung
- Bezugsdokumente zum Lehren und Lernen in der digitalen Welt
Modul 4: Über Professionalisierungsangebote informieren und beraten
Schwerpunkte:
- Formate schulinterner und schulexterner Fortbildungsangebote zum Lehren und Lernen in der digitalen Welt
- Kooperation mit der oder dem schulischen Fortbildungsbeauftragten
- Evaluations- und Feedbackinstrumente
Modul 5: Schulinterne und schulexterne Kooperationen mitgestalten
Schwerpunkte:
- Prozessbegleitende innerschulische digitalisierungsbezogene Bera-tungs- und Austauschformate
- Möglichkeiten schul- und lernortübergreifender Kooperationen: Netzwerke zum Lehren und Lernen in der digitalen Welt in der (regionalen) Bildungslandschaft
- Hinweise zur Schaffung barrierefreien Zugangs nach individuellen Bedarfen durch Unterstützung von fachlichen Institutionen oder Schwerbehindertenvertretung.
Dauer und Umfang
Die Qualifizierung umfasst 30 Zeitstunden.
Gestaltung und Durchführung
Die Qualifizierung gliedert sich in drei eintägige Präsenzphasen zu je sechs Zeitstunden und digitale asynchrone Selbstlernangebote im Rahmen von zwölf Zeitstunden. Sie erfolgt durch Moderierende der staatlichen Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten.
Die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Qualifizierung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienst-pflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
II.
Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.