Zum 1. April 2021 wurde das Dezernat 40 „Landesstelle Schulische Integration (LaSI) bei der Bezirksregierung Arnsberg eingerichtet. Zeitgleich wurde das Dezernat 37 „Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren“ (LaKI) in der Bezirksregierung Arnsberg aufgelöst. Die Aufgaben der LaKI im schulischen Bereich „Integration durch Bildung“ wurden damit in die neu eingerichtete LaSI verlagert. Im Erlass „Landesstelle Schulische Integration (LaSI)“ werden die Zielsetzung, Organisation und Aufgaben festgelegt. |
Zu BASS 10-32
Landesstelle Schulische Integration (LaSI)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 11.01.2022 - 323-6.08.06.10-166484
Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) stärkt den Bereich Integration durch Bildung. Sie vernetzt die verschiedenen Akteure im Bereich der schulischen Integration, stellt den Austausch von Erfahrungen sicher und entwickelt neue Wege und Strategien für einen erfolgreichen Integrationsprozess. Sie fördert bestehende Angebote und Aktivitäten in Bezug auf die schulische Integration und leistet systemische Unterstützung zur Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte. Damit soll auch eine diversitätsorientierte Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt Interkultur gestärkt werden, die das Zusammenleben in Vielfalt widerspiegelt.
1 Organisatorische Anbindung
Die LaSI ist das Dezernat 40 der Bezirksregierung Arnsberg.
2 Auftrag und Aufgaben der Landesstelle
2.1 Die LaSI unterstützt und berät die Schulaufsicht, Schulen, Lehrkräfte und andere Beteiligte bei den integrationsspezifischen Aufgaben.
2.2 Sie unterstützt die Aufgabenwahrnehmung der Kommunalen Integrationszentren gemäß Teilhabe- und Integrationsgesetz im schulischen Bereich.
2.3 Die gültigen Erlasse des Ministeriums für Schule und Bildung in Zusammenhang mit der Integration bilden weiterhin - neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen - die Grundlagen der Aufgabenwahrnehmung. Zu den Aufgaben gehören dabei insbesondere:
2.3.1 Beratung und Unterstützung der Kommunen, Schulaufsicht und Bildungseinrichtungen bei Konzeption, Umsetzung und Evaluation einer umfassenden Bildungsförderung, insbesondere entlang der schulischen Bildungskette einschließlich der Übergänge.
Dies umfasst unter anderem:
- Vertretung der schulischen Arbeit der Kommunalen Integrationszentren nach außen, gegenüber der Öffentlichkeit und anderer überregional wirkender Partner in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung,
- Erarbeitung und Implementation weiterer Programme im Auftrag des Landes. Dies umfasst auch die stetige Aktualisierung sowie inhaltliche Weiterentwicklung digitaler Formate.
2.3.2 Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Unterstützung der Kommunalen Integrationszentren im Aufgabenfeld Integration durch Bildung.
Dazu gehören insbesondere:
- die Gewährleistung des Austausches der Lehrkräfte in den Kommunalen Integrationszentren unter Beachtung der landesseitigen Vorgaben zur Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen,
- die Berücksichtigung aktueller Bedarfe und Impulse, die für die Lehrkräfte der Kommunalen Integrationszentren aufbereitet werden,
- die Begleitung der Lehrkräfte in den Kommunalen Integrationszentren bei der Umsetzung der Landesprogramme.
2.4 Die LaSI nimmt regelmäßig an der Landesdezernentenkonferenz Integration durch Bildung teil und berichtet.
3 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Die LaSI arbeitet mit anderen Institutionen bzw. Landes- und Arbeitsstellen, beispielsweise der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS), Regionalen Bildungsbüros und den Dezernaten der Bezirksregierungen hinsichtlich integrationsbezogener Themenfelder zusammen. Die Landesstelle Schulpsychologie (LaSP) unterstützt insbesondere bei der Entwicklung eines positiven Selbstkonzepts von Schülerinnen und Schülern. Zudem arbeitet sie mit weiteren staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie mit Wissenschaft, Forschung und Stiftungen zusammen.
4 Fachaufsicht und Arbeitsplanung
4.1 Die Fachaufsicht über die LaSI übt das Ministerium für Schule und Bildung aus.
4.2 Berichte und Empfehlungen der LaSI sind neben den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung Grundlage der Arbeitsplanung. Die Arbeitsplanung wird in einem Jahresplan festgehalten, der mit dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmt wird.
5 Bereitstellung der Mittel
5.1 Es stehen grundsätzlich folgende Stellen bereit:
a) eine Hauptdezernatsleitung,
b) zwei Teildezernatsleitungen,
c) drei Stellen der Allgemeinen Inneren Verwaltung (diese umfassen zwei Stellen der Laufbahngruppe 2.1 und eine Stelle der Laufbahngruppe 1.2).
5.2 Das Ministerium für Schule und Bildung stellt 20 Ausgleichsstellen für Lehrkräfte, die Aufgaben der LaSI wahrnehmen.
5.3 Das Ministerium für Schule und Bildung stellt Sachmittel im Umfang der verfügbaren Haushaltsmittel zur Verfügung.
6 Sonstiges
Die Änderung der Dezernatsbezeichnung erfolgt durch das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung.
ABl. NRW. 02/22