Zur Einführung neuer und neugeordneter Ausbildungsberufe werden in NRW Landesbildungspläne und exemplarische Lernsituationen erstellt. Diese werden im Berufsbildungsportal eingestellt. Zudem werden Implementationsveranstaltungen beziehungsweise. - wenn NRW die Federführung bei der Erstellung der KMK-Rahmenlehrpläne übernommen hatte - bundesweite Workshops bei der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) angeboten. Sollte dieses Unterstützungsinstrumentarium für Lehrkräfte wegen des Umfangs der neuen Anforderungen nicht ausreichen, werden ergänzend Fortbildungen entwickelt und angeboten. Zielgruppe sind die Lehrkräfte am Berufskolleg, die in dem jeweiligen Bildungsgang unterrichten. Die Fortbildungen zielen auf die Kompetenzerweiterungen von Lehrkräften hinsichtlich der Anforderungen in den neuen und neugeordneten Ausbildungsberufen sowie die Erstellung bzw. Anpassung der Didaktischen Jahresplanungen in den Bildungsgängen. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte
der Fort- und Weiterbildung
für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG);
Änderung der Anlage 1
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 16.12.2021 - 424 6.07.01-163525
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2014
(BASS 20-22 Nr. 8)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Nr. XVIII („Fortbildungsmaßnahme insbesondere zur Unterstützung der Lehrkräfte in den Bildungsgängen der neugeordneten IT-Ausbildungsberufe (kaufmännisch und technisch)“) wird zu XVIII a.
2. Als neue Nr. XVIII wird in Anlage 1 zum Bezugserlass Folgendes eingefügt:
„XVIII
Fortbildungsmaßnahme:
Unterstützung für den Unterricht
in neuen und neugeordneten Ausbildungsberufen
Die Fortbildung zielt auf die frühzeitige Kompetenzerweiterung von Lehrkräften hinsichtlich der Anforderungen in neuen und neugeordneten Ausbildungsberufen.
Umfang
Die Fortbildung umfasst
- 80 Fortbildungsstunden bei geringem Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen,
- 160 Fortbildungsstunden bei mittlerem Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen,
- 240 Fortbildungsstunden bei hohem Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen oder
- 320 Fortbildungsstunden bei sehr hohem Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen.
Die Fortbildungsveranstaltungen können ausschließlich im Präsenzformat oder im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzphasen gestaltet werden und sollten nach Möglichkeit innerhalb des ersten Ausbildungsdurchgangs (2 bis 3,5 Jahre) nach Inkraftsetzung der KMK-Rahmenlehrpläne abgeschlossen sein.
Inhalte
Die Inhalte basieren auf den neugeordneten KMK-Rahmenlehrplänen und entsprechenden Landesbildungsplänen für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Sie greifen veränderte berufsspezifische Anforderungen sowie die Integration digitaler Schlüsselkompetenzen als besondere Herausforderung für die Bildungsgangarbeit bei der Entwicklung von Lernsituationen im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung auf.
Die Fortbildung knüpft an die Implementationsveranstaltungen bzw. bundesweite Workshops bei der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) an.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an die Lehrkräfte der diese Bildungsgänge anbietenden Berufskollegs, die in dem jeweiligen Bildungsgang unterrichten.“
ABl. NRW. 01/22