Zu BASS 13-33
Deutsch-Französische Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 26.09.2021 - 314-1.26.02-149983
Die europäische Bildungspolitik hat es sich zum Ziel gesetzt, den europäischen Bildungsraum zu stärken, gegenseitiges Vertrauen in die Ausbildungsqualität zu vertiefen und berufliche Kompetenzen mit Blick auf die Beschäftigungsfähigkeit zu steigern.
Mit dem Vertrag über die „deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“, kurz Vertrag von Aachen, ist an die Tradition des Élysée-Vertrags anknüpfend ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich geschlossen worden. Mit der Deutsch-Französischen Zusatzqualifikation am Berufskolleg DFZQ PRO wird diese Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung zwischen Nordrhein-Westfalen und Partnerakademien in Frankreich nachhaltig gefördert. Sie trägt zum gegenseitigen Verständnis im beruflichen sowie persönlichen Kontext, zur Förderung der Mobilität sowie der Entwicklung berufsspezifischer fachlicher, interkultureller und fremdsprachlicher Kompetenzen junger Menschen in beiden Ländern bei.
Die „Deutsch-Französische Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO)“ erhöht die Attraktivität der Berufsbildung und unterstützt die Digitalisierungs- und Internationalisierungsstrategien in der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen.
2 Maßnahmen der Zertifizierung
(1) Die „Deutsch-Französische Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO)“ basiert auf einem Curriculum, das in die Didaktischen Jahresplanungen der Bildungsgänge der Berufskollegs, die die Zusatzqualifikation anbieten, integriert wird. Dieses Curriculum umfasst vier Anforderungssituationen, mit denen die berufsfachlichen, die interkulturellen und die (fach-) fremdsprachlichen Kompetenzen der Lernenden gefördert werden. Der Erwerb dieser internationalen Handlungskompetenzen kann im berufsbezogenen, im berufsübergreifenden Lernbereich und/oder im Differenzierungsbereich erfolgen. Die Zusatzqualifikation umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden.
Praktika von mindestens zwei Wochen bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Partnerland sind integrativer Bestandteil der Zusatzqualifikation. Alternativ können die Lernenden an einem deutsch-französischen beruflichen Projekt teilnehmen, wobei mindestens eine Woche im Partnerland und die verbleibende Zeit in dem Berufskolleg/Lycée Professionnel gemeinsam mit einer Austauschgruppe des Partnerlandes stattfindet. Virtuelle Vernetzungen sollen diese Aktivitäten unterstützen.
Die Zusatzqualifikation führt bei erfolgreicher Teilnahme zu einem Zertifikat, das zusätzlich zum Abschluss-/Abgangszeugnis erteilt wird (vgl. Anlage 2 Zertifikatsvorgabe für die Zusatzqualifikation „Deutsch-Französische Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO)“). Mit einer erfolgreichen Teilnahme an DFZQ PRO wird gleichzeitig die Zusatzqualifikation „Internationale berufliche Mobilität“ zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgt durch die Berufskollegs. Eine zusätzliche Zertifizierung mit Hilfe des Europass Mobilität bleibt unbenommen.
(2) Die Zertifizierung der Deutsch-Französischen-Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO) wird bei der Zertifizierung der Berufskollegs für ihre Aktivitäten zur „Internationalen Zusammenarbeit in der europäischen Berufsbildung“ im 10%-Benchmarking gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 03.04.2017 (ABl. NRW. 05/17 S. 38 - BASS 13-33 Nr. 11) angerechnet.
Die EU-Geschäftsstellen der Bezirksregierungen informieren und beraten die Berufskollegs zum Zertifizierungsverfahren.
Anlage 1: Curriculum „Deutsch-Französische Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO)“
Anlage 2: Zertifikatsvorgabe für die Zusatzqualifikation „Deutsch-Französische Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO)“
Anlage 3: Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation
Anforderungssituation (AFS) 1: Die Lehrkräfte entwickeln und benennen eine oder mehrere berufsbezogene binationale Lernsituationen/Lerneinheiten, die einen vollständigen Handlungszyklus umfassen. | |||
Absolventinnen und Absolventen erwerben berufliche Handlungskompetenzen, indem sie in der binationalen Zusammenarbeit gemeinsam ein berufsbezogenes Lernergebnis oder Handlungsprodukt erstellen. | |||
entwickeln mit der Partnerin/dem Partner aus Frankreich Ideen für ein gemeinsames berufsbezogenes Lernergebnis oder Handlungsprodukt. Auf Basis dieser Ideen planen sie die notwendigen Schritte, treffen Entscheidungen mithilfe geeigneter Tools (z. B. Entscheidungsbaum, Netzplantechnik, Kosten/Nutzen-Abwägung), einigen sich auf eine Präsentationsform und setzen die Planungen um. Dabei berücksichtigen sie mögliche Anpassungen oder Überschneidungen hinsichtlich binationaler Einsatzgebiete und beruflicher Kontexte. Sie überprüfen ihre Zielerreichung und reflektieren den Arbeitsprozess. | |||
Zuordnungen der Zielformulierungen zu den Kompetenzkategorien durch die Lehrkräfte | |||
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1) Siehe dazu: Kapitel 3.3 Phasen der vollständigen Handlung (...) In: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/fachklassen/djp-einleger.pdf (Stand 10.08.2021) |