Zu BASS 15-33 b
Berufskolleg -
Fachklassen des dualen Systems
der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK);
vorläufiger Bildungsplan
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 29.07.2021 - 314-08.01.01-127480
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte sowie der oberen Schulaufsicht wurde der Bildungsplan für den folgenden neu geordneten Beruf fertiggestellt.
Heft-Nr. | Ausbildungsberuf | Bezeichnung | |
4164/1 | Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer | vorläufiger Bildungsplan | |
Der vorgenannte Bildungsplan wird hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) als vorläufiger Bildungsplan festgesetzt. Er tritt zum 01.08.2021 in Kraft.
Der Bildungsplan wird im Internet veröffentlicht:
https://www.berufsbildung.nrw.de/.
Gleichzeitig tritt der nachstehend aufgeführte Lehrplan auslaufend außer Kraft.
Heft-Nr. | Ausbildungsberuf | Fundstelle |
4164/1 | Bauten und Objektbeschichterin/ Bauten und Objektbeschichter | 13.01.2004 (Abl. NRW. S. 51 |
ABl. NRW. 08/21