Zu BASS 13-33 Nr. 8.1
Vorgaben
zu den unterrichtlichen Voraussetzungen
für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen
im Abitur an Beruflichen Gymnasien
(Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D);
Änderung für das Abitur 2022
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 19.04.2021 - 312. 6.04.05-29042
Bezug:
§ 2 Abs. 1 der Anlage D APO-BK; Anlage D 1 bis D 28
(BASS 13-33 Nr. 1.1)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.07.2019 - 312-6.04.05-29042 (BASS 13-33 Nr. 8.1)
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2022 an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs wurden mit dem RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 10.07.2019 - 312-6.04.05-29042 (BASS 13-33 Nr. 8.1) Vorgaben erlassen. Aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie werden Konkretisierungen der genannten Vorgaben vorgenommen.
Zur besseren Orientierung der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler sind innerhalb der Abiturvorgaben 2022 Unterrichtsinhalte gekennzeichnet, denen besonders hohe Relevanz für die Abiturprüfung 2022 zukommt. Diese sind mit einem Sternchen (*) markiert. Die qualitativen Anforderungen der Abiturprüfungsaufgaben sowie die Vorgaben zur Aufgabenkonstruktion bleiben unberührt.
Die entsprechend aktualisierten Vorgaben für die Abiturprüfung stehen ab dem 01.06.2021 im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php) zur Verfügung.
Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsportal zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.
Die geänderten Vorgaben für die Abiturprüfungen 2022 sind allen an der didaktischen Planung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Es wird gebeten, die Schulleitungen über diese Regelung umgehend zu informieren, damit die Schülerinnen und Schüler ab sofort an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs entsprechend informiert und beraten werden.
ABl. NRW. 07/21