Zu BASS 11-02 Nr. 43
Richtlinie
über die Förderung
von außerschulischen Bildungs- und
Betreuungsangeboten in Coronazeiten
zur Reduzierung
pandemiebedingter Benachteiligungen
durch individuelle Betreuungsangebote
für Schülerinnen und Schüler
mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf
gemäß § 15 AO-SF;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.06.2021 - 512-6.03.17.04-157968
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 01.03.2021 (BASS 11-02 Nr. 43)
Im Bezugserlass werden in Anlage 5 die Wörter „zum Stichtag 1. Februar 2021“ und „zum 1. Februar 2021“ jeweils durch die Wörter „am Tag des geplanten Maßnahmenbeginns“ ersetzt.
Der Erlass tritt sofort in Kraft.
ABl. NRW. 06/21