Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss
nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife
und Bildungsgänge,
die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zum schulischen Teil
der Fachhochschulreife führen
(Anlage C der APO-BK) -
Fachbereiche Technik/Naturwissenschaften
und Wirtschaft und Verwaltung;
Vorläufige Bildungspläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 27.05.2021 - 313-6.08.01.13-162499
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage aufgeführten Fachbereiche werden hiermit die vorläufigen Bildungspläne für das Fach Praktische Philosophie gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.08.2021 in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden im Internet auf der Seite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Anlage
Heft-Nr. | Fach/Bezeichnung |
---|---|
Anlage C2 der APO-BK Fachbereich Technik/Naturwissenschaften | |
44116 | Praktische Philosophie |
Anlage C2 der APO-BK Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung | |
44018 | Praktische Philosophie |
ABl. NRW. 06/21