Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge der Berufsfachschule,
die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Abschlüssen der Sekundarstufe I führen (Bildungsgänge der Anlage B APO-BK) - Fachbereiche Technik/Naturwissenschaften und Wirtschaft und Verwaltung;
Vorläufige Bildungspläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 27.05.2021 - 313-6.08.01.13-162499
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage aufgeführten Fachbereiche werden hiermit die vorläufigen Bildungspläne für das Fach Praktische Philosophie gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.08.2021 in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden im Internet auf der Seite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Anlage
Heft-Nr. | Fach/Bezeichnung |
---|---|
Fachbereich Technik Naturwissenschaften | |
43044 | Praktische Philosophie |
Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung | |
43010 | Praktische Philosophie |
ABl. NRW. 06/21