Blockunterricht an Berufskollegs;
Zeiteinteilung für den Blockunterricht
im Schuljahr 2022/2023
für die Stufenausbildung
in der Bauwirtschaft
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 06.05.2021 - 314-6.03.03.06-2575
Für das Schuljahr 2022/2023 wird für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft folgende Zeiteinteilung für den Blockunterricht in den Berufskollegs festgelegt:
Schuljahr 2022/2023 | |
Unterstufe | 17.10.2022 -04.11.2022 09.01.2023 -27.01.2023 20.02.2023 -10.03.2023 08.05.2023 -09.06.2023 |
Mittelstufe | 05.09.2022 -30.09.2022 05.12.2022 -23.12.2022 30.01.2023 -17.02.2023 13.03.2023 -31.03.2023 |
Oberstufe | 15.08.2022 -02.09.2022 07.11.2022 -02.12.2022 17.04.2023 -05.05.2023 |
Die vorgegebenen Blockzeiten gelten nicht für die Fachklassen des Berufsfeldes Bauwirtschaft an Berufskollegs des Kreises Viersen in Kempen sowie für die Fachklassen des Ausbildungsberufes „Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin“ am Hans-Schwier-Berufskolleg in Gelsenkirchen.
Von den Zeiten kann nur abgewichen werden, wenn die Partner der dualen Ausbildung und die betroffenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten den Änderungen zugestimmt haben. Von der Abweichung ist das Ministerium für Schule und Bildung über die zuständige Bezirksregierung zu informieren.
Der Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
ABl. NRW. 06/21