Mit der Änderung wird die Verlagerung des Beginns des Englischunterrichts von Klasse 1 in Klasse 3 umgesetzt. Im Zuge dessen wird die entsprechende Stundentafel zum Schuljahr 2021/2022 eingeführt. Durch die Verlagerung des Beginns des Englischunterrichts in die Klasse 3, unter Beibehaltung der bislang für den Englischunterricht in der Schuleingangsphase benötigten Stunden, wird in diesen Schuljahren künftig - aufwachsend ab dem Schuljahr 2021/2022 - wichtige Zeit für die individuelle Förderung, insbesondere beim Erwerb der Basiskompetenzen, gewonnen. |
Zu BASS 13-11 Nr. 1.1 19-34 Nr. 1
Verordnung
zum Englischunterricht in der Grundschule
und zur Änderung
von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
gemäß § 52 Schulgesetz NRW
Vom 17. März 2021
(GV. NRW. 23/2021 S. 307)
Auf Grund des § 52 Absatz 1 Satz 2 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), der zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. September 2020 (GV. NRW. S. 890) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Bildung mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses:
Artikel 1
Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule
Die Ausbildungsordnung Grundschule vom 23. März 2005 (GV. NRW. S. 269), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Mai 2020 (GV. NRW. S. 394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 4 wird das Wort „schulärztliche“ durch das Wort „amtsärztliche“ ersetzt.
2. Die Anlage zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Aufhebung der
Berufstätigen-Hochschulreifeprüfungsordnung
Die Berufstätigen-Hochschulreifeprüfungsordnung vom 23. März 1989 (GV. NRW. S. 208), die durch Artikel 11 der Verordnung vom 14. Juni 2007 (GV. NRW. S. 288) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsvorschriften
(1) Die Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 2 ist erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2021/2022 die Klasse 1 besuchen.
ABl. NRW. 04/21
Anhang zu Artikel 1 Nummer 2
Anlage
Stundentafel Grundschule (ab Schuljahr 2021/2022 neu ab Klasse 1) | ||||
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Anlage zur Verordnung Stundentafel | ||||
Unterrichtsfächer | Gesamtunterrichtszeit in Wochenstunden für die | |||
Schuleingangsphase | Klasse 3 25-26 | Klasse 4 26-27 | ||
1. Jahr: 21-22 | 2. Jahr: 22-23 | |||
davon | ||||
Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht | 13 | 14 | 13-14 | 14-15 |
Kunst, Musik | 3-4 | 3-4 | 4 | 4 |
Englisch | - | - | 3 | 3 |
Religionslehre | 2 | 2 | 2 | 2 |
Sport | 3 | 3 | 3 | 3 |
Der Unterricht ermöglicht während des gesamten Bildungsgangs die Begegnung mit Sprachen. | ||||
Zusätzlich: Muttersprachlicher Unterricht im Umfang von in der Regel 5 Wochenstunden. Anmerkung: Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann die Schule in begründeten Fällen geringfügig abweichen. | ||||