Zu BASS 11-04 Nr. 12
Landeszuschuss
zu den Kosten für die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch
im Blockunterricht;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 05.03.2021 - 314-6.03.02.10-6
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 01.03.2018
(BASS 11- 04 Nr. 12)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Der Nummer 1.2 wird folgender Satz angefügt:
„Der Zuschuss wird auch für Fehltage gezahlt, wenn die Gründe für die Fehlzeiten nicht durch die Berufsschülerin oder den Berufsschüler zu vertreten sind.“
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
ABl. NRW. 03/21