Zu BASS 21-13 Nr. 9
Soziale Arbeit an Schulen
zur Integration durch Bildung
für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams); Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 22.01.2021 - 323-6.08.06.10-130168
RdErl. d. MSW. v. 28.03.2017 (BASS 21-13 Nr. 9)
Der Bezugserlass erhält in der Anlage folgende neue Seite 2:
„In den Landesdienst können grundsätzlich Fachkräfte nach § 72 SGB VIII (z.B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher) eingestellt werden, die über
Hinweise zum Einsatz/Aufgabenbereich
Die Stelle soll dazu beitragen, dass neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler so schnell und so gut wie möglich in nordrhein-westfälischen Schulen integriert werden können. Die Fachkräfte sollen sich insbesondere an der sozialen und kulturellen Integration sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligen und so zu einem umfassenden Bildungs- und Erziehungsangebot beitragen, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Schule oder Schulen, der Kinder und Jugendlichen und der Eltern orientiert.
Hinweise zur Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses: