Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife und Bildungsgänge, die zu beruflichen Kenntnissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten und zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führen
(Anlage C der APO-BK);
Fachbereiche Informatik,
Ernährung/Hauswirtschaft und Gestaltung;
Vorläufige Bildungspläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.11.2020 - 313-6.08.01.13-157154
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage aufgeführten Fachbereiche werden hiermit die vorläufigen Bildungspläne für das Fach Islamische Religionslehre gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.02.2021 in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden im Internet auf der Seite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Anlage
Heft-Nr. | Fach/Bezeichnung |
---|---|
Anlage C1 der APO-BK Fachbereich Gestaltung | |
40408 | Islamische Religionslehre |
Anlage C1 der APO-BK Fachbereich Informatik | |
40428 | Islamische Religionslehre |
Anlage C2 der APO-BK Fachbereich Ernährung/Hauswirtschaft | |
44213 | Islamische Religionslehre |
Anlage C2 der APO-BK Fachbereich Gestaltung | |
44413 | Islamische Religionslehre |
ABl. NRW. 12/2020