Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge der Berufsfachschule,
die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife) oder
zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen,
(Bildungsgänge der Anlage B APO-BK);
Fachbereiche Ernährungs- und
Versorgungsmanagement und Gestaltung;
Vorläufige Bildungspläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.11.2020 - 313-6.08.01.13-157154
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage aufgeführten Fachbereiche werden hiermit die vorläufigen Bildungspläne für das Fach Islamische Religionslehre gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.02.2021 in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden im Internet auf der Seite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Anlage
Heft-Nr. | Fach/Bezeichnung |
---|---|
Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement | |
43081 | Islamische Religionslehre |
Fachbereich Gestaltung | |
43119 | Islamische Religionslehre |
ABl. NRW. 12/2020