Erhöhung des Eigenanteils nach § 2 Absatz 3 SchfkVO |
Verwaltungsvorschriften
zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 11.11.2020 - 225.2.02.02.02-159295/20
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 23.05.2005 (BASS 11-04 Nr. 3.2)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2.3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe „12“ durch die Angabe „14“ ersetzt.
b) In Satz 3 wird die Angabe „12“ durch die Angabe „14“ und die Angabe „6“ durch die Angabe „7“ ersetzt.
c) In Satz 4 wird die Angabe „12“ durch die Angabe „14“ ersetzt.
Dieser Runderlass tritt rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft.
(ABl. NRW. 12/2020)