Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur Förderung kommunaler Aufwendungen
für die schulische Inklusion
Vom 2. Juli 2020 (GV. NRW. S. 703)
Auf Grund des § 1 Absatz 8 Satz 2 und des § 2 Absatz 7 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 404) verordnet das Ministerium für Schule und Bildung im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen:
Artikel 1
Die Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 24. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 wird nach der Angabe „2018/2019“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach der Angabe „2019/2020“ wird die Angabe „und 2020/2021“ eingefügt.
2. In § 2 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.1
ABl. NRW. 08/2020
1 Die Verordnung ist am 24. Juli 2020 (GV. NRW. 32/2020 S. 703) in Kraft getreten.