Blockunterricht an Berufskollegs;
Zeiteinteilung für den Blockunterricht
im Schuljahr 2021/2022
für die Stufenausbildung
in der Bauwirtschaft
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.07.2020 - 314-6.03.03.06-2575
Für das Schuljahr 2021/2022 wird für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft folgende Zeiteinteilung für den Blockunterricht in den Berufskollegs festgelegt:
Schuljahr 2021/2022 | |
Unterstufe | 25.10.2021 -12.11.2021 10.01.2022 -28.01.2022 21.02.2022 -18.03.2022 23.05.2022 -17.06.2022 |
Mittelstufe | 20.09.2021 -08.10.2021 06.12.2021 -23.12.2021 31.01.2022 -18.02.2022 21.03.2022 -08.04.2022 |
Oberstufe | 23.08.2021 -17.09.2021 15.11.2021 -03.12.2021 25.04.2022 -13.05.2022 |
Die vorgegebenen Blockzeiten gelten nicht für die Fachklassen des Berufsfeldes Bauwirtschaft an Berufskollegs des Kreises Viersen in Kempen sowie für die Fachklassen des Ausbildungsberufes „Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin“ am Hans-Schwier-Berufskolleg in Gelsenkirchen.
Von den Zeiten kann nur abgewichen werden, wenn die Partner der dualen Ausbildung und die betroffenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten den Änderungen zugestimmt haben. Von der Abweichung ist das Ministerium für Schule und Bildung über die zuständige Bezirksregierung zu informieren.
Der Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
ABl. NRW. 08/2020