Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge, die zu beruflichen Kenntnissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten
und zum schulischen Teil
der Fachhochschulreife führen
(Anlage C der APO-BK);
Fachbereich Gesundheit und Soziales;
Fachbereich Technik/Naturwissenschaften und Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung;
Vorläufige Bildungspläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.07.2020 - 313-6.08.01.13-157154
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage aufgeführten Fachbereiche werden hiermit die vorläufigen Bildungspläne für das Fach Islamische Religionslehre gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.08.2020 in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden im Internet auf der Seite
http://www.berufsbildung.nrw.de
veröffentlicht.
Anlage | |||
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Heft-Nr. | Fach | Bezeichnung | |
Anlage C der APO-BK Fachbereich Gesundheit und Soziales | |||
44314 | Islamische Religionslehre | Vorläufiger | |
Anlage C der APO-BK Fachbereich Technik/Naturwissenschaften | |||
44115 | Islamische Religionslehre | Vorläufiger | |
Anlage C der APO-BK Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung | |||
44017 | Islamische Religionslehre | Vorläufiger | |
ABl. NRW. 08/2020