Vorgaben
zu den unterrichtlichen Voraussetzungen
für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen
im Abitur an Beruflichen Gymnasien
(Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D);
Änderung für das Abitur 2021
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 30.06.2020 - 312-6.04.05-29042
Bezug:
1. § 2 Abs. 1 der Anlage D APO-BK; Anlage D1 bis D28
(BASS 13-33 Nr. 1.1)
2. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 16.07.2018 -
312-6.04.05-29042 (BASS 13-33 Nr. 8.1)
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2021 an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs wurden mit dem RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 16.07.2018 - 312-6.04.05-29042 (BASS 13-33 Nr. 8.1) Vorgaben erlassen. Aufgrund des Ruhens des Unterrichts während der Corona-Pandemie und dem pandemiebedingten Distanzlernen in den Beruflichen Gymnasien im Schuljahr 2019/2020 werden Konkretisierungen der Vorgaben für die Abiturprüfung 2021 vorgenommen.
Zur besseren Orientierung der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler sind innerhalb der Abiturvorgaben 2021 Unterrichtsinhalte gekennzeichnet, denen besonders hohe Relevanz für die Abiturprüfung 2021 zukommt. Diese sind mit einem Sternchen (*) markiert. Die qualitativen Anforderungen der Abiturprüfungsaufgaben sowie die Vorgaben zur Aufgabenkonstruktion bleiben unberührt.
Die entsprechend aktualisierten Vorgaben für die Abiturprüfung, ein-schließlich der für das Profil bildende Leistungskursfach Ingenieurwissenschaften, stehen ab dem 15. Juli 2020 im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen
(https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php)
zur Verfügung.
Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsportal zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.
Die geänderten Vorgaben für die Abiturprüfungen 2021 sind allen an der didaktischen Planung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Es wird gebeten, die Schulleitungen über diese Regelung umgehend zu informieren, damit die Schülerinnen und Schüler ab sofort an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs entsprechend informiert und beraten werden.
ABl. NRW. 07/2020