Mit der Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang ab dem Schuljahr 2019/2020 hat sich die Anzahl der Wochenstunden für die sechsjährige Sekundarstufe I reduziert. Ein Betrieb ohne verpflichtenden Nachmittagsunterricht ist dadurch genauso möglich geworden, wie die Einrichtung oder Beibehaltung schulischer Profile und die besondere Förderung leistungsstarker wie leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler. Dementsprechend wurde der Bedarf angezeigt, die Regelung zur verbindlichen Mittagspause zu flexibilisieren und nicht mehr zwingend nach 300 Minuten Vormittagsunterricht eine solche durchzuführen. Zu diesem Zweck wurde für das Schuljahr 2019/2020 probeweise eine Regelung eingeführt, die es den Schulen nach Beschluss der Schulkonferenz ermöglicht, den Vormittagsunterricht auf 315 Minuten zu erhöhen und sodann auf die Mittagspause und den Nachmittagsunterricht zu verzichten. Da sich die Regelung in der Erprobung bewährt hat, wird sie nun dauerhaft eingeführt. |
Unterrichtsbeginn, Verteilung
der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche,
Klassenarbeiten und Hausaufgaben
an allgemeinbildenden Schulen;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 15.05.2020 - 223-2.02.11.03
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 05.05.2015 (BASS 12-63 Nr. 3)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2.10 Satz 1 wird wie folgt geändert:
„2.10 Abweichende Unterrichtszeiten
Die Schulkonferenz kann im Einvernehmen mit dem Schulträger abweichend von Nummer 2.5 beschließen, dass am Vormittag in der Sekundarstufe I 315 Minuten Unterricht erteilt wird.“
2. Die Änderungen treten sofort in Kraft.
ABl. NRW. 06/2020