Durch Zustimmung der Kirchen werden die vorläufigen Bildungspläne ab sofort zu (endgültigen) Bildungsplänen. |
Berufskolleg;
Fachklassen des dualen Systems
der Berufsausbildung;
Fachbereich Informatik (Anlage A APO-BK);
Bildungspläne für Evangelische und Katholische Religionslehre
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 07.02.2020 - 314-08.01.01-127480
Für die in der Anlage aufgeführten Bildungsgänge der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung werden hiermit Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) festgesetzt.
Die gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 16.01.2019 (ABl. NRW. 02/19) in Kraft gesetzten vorläufigen Bildungspläne (Anlage) werden mit sofortiger Wirkung als (endgültige) Bildungspläne in Kraft gesetzt.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule NRW“.
Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung gestellt.
Anlage
Fachbereich Informatik | |
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Heft-Nr. | Fach |
Fachklassen (Fachoberschulreife oder Fachhochschulreife) |
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41615 | Evangelische Religionslehre |
41616 | Katholische Religionslehre |
ABl. NRW. 03/2020