Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge der Berufsfachschule,
die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen,
(Bildungsgänge der Anlage B APO-BK)
Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales; Fachbereich Technik/Naturwissenschaften und Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung;
vorläufige Bildungspläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 01.02.2020 - 313-6.08.01.13-140071
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage 1 aufgeführten Fachbereiche werden hiermit die vorläufigen Bildungspläne für das Fach Islamische Religionslehre gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.02.2020 in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden im Bildungsportal und im Internet auf der Seite http://www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Anlage 1
Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales | |
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Heft-Nr. | Fach |
43104 | Islamische Religionslehre |
Fachbereich Technik/Naturwissenschaften | |
Heft-Nr. | Fach |
43043 | Islamische Religionslehre |
Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung | |
Heft-Nr. | Fach |
43009 | Islamische Religionslehre |
ABl. NRW. 02/2020