Landeszuschuss zu den Kosten
für die notwendige Unterbringung
bei auswärtigem Berufsschulbesuch
im Blockunterricht;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 27.10.2019 - 314-6.03.02.10-6
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 01.03.2018
(BASS 11-04 Nr. 12)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte „im Blockunterricht“ gestrichen.
2. Der erste Satz wird wie folgt gefasst:
„Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die einen Ausbildungsvertrag in Nordrhein-Westfalen haben und deshalb hier berufsschulpflichtig oder zum Besuch der Berufsschule berechtigt sind und die eine Bezirksfachklasse, eine bezirksübergreifende Fachklasse oder eine Landesfachklasse oder eine Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen oder eine Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen, wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu den Unterbringungskosten (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) für die Zeit der notwendigen auswärtigen Unterbringung nach folgenden Bestimmungen eine Zuschuss gezahlt:“
3. Die Anlage erhält folgende Fassung (siehe Anlage).
4. Die Änderungen treten zum 01.01.2020 in Kraft.
Nachfolgend finden Sie die Anlage zum Runderlass: |
ABl. NRW. 11/19