Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgang der Berufsfachschule
nach § 2 Nummer 3 Anlage C 2 APO-BK;
Vorläufige Bildungspläne der Anlage C 2
im Fachbereich Gestaltung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 14.10.2019 - 312-6.08.01.13-152850
Für die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungsgänge der Berufsfachschule werden hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) festgesetzt.
Sie treten zum 01.08.2020 in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Die vorläufigen Bildungspläne werden im Internet veröffentlicht unter:
www.berufsbildung.nrw.de
Die in der Anlage 2 aufgeführten Bildungspläne werden aufgehoben.
Anlage 1
Zum 1. August 2020 treten folgende vorläufige Bildungspläne für die Bildungsgänge der Berufsfachschule nach § 2 Nummer 3 Anlage C 2 APO-BK für den Fachbereich Gestaltung in Kraft:
Fachbereich Gestaltung | |
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Heft-Nr. | Fach/Bildungsplan |
44401 | Deutsch/Kommunikation |
44402 | Englisch |
44403 | Gestaltungslehre |
44404 | Gestaltungstechnik |
44407 | Mathematik |
44408 | Physik |
44409 | Politik/Gesellschaftslehre |
44410 | Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache |
44411 | Sport/Gesundheitsförderung |
44412 | Wirtschaftslehre |
Anlage 2
Zum 31. Juli 2020 treten die nachfolgenden Richtlinien bzw. Lehrpläne für die Bildungsgänge der Berufsfachschule nach § 2 Nummer 3 Anlage C 2 APO-BK für den Fachbereich Gestaltung außer Kraft:
Heft-Nr. | Fach/Bezeichnung |
4903/2004 | Sport/Gesundheitsförderung Richtlinie und Lehrplan zur Erprobung für das Berufsgrundschuljahr, für die Bildungsgänge der Berufsfachschule der Anlage B und die Bildungsgänge der Anlage C der APO-BK |
ABl. NRW. 11/19