Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung,
die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie beruflicher Orientierung
und einem dem Hauptschulabschluss
gleichwertigen Abschluss führen
(Bildungsgänge der Anlage A APO-BK)
Fachbereich Agrarwirtschaft;
Vorläufige Bildungspläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 14.10.2019 - 313-6.08.01.13-152677
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden neue Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungspläne für den Fachbereich Agrarwirtschaft werden hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten rückwirkend zum 01.08.2019 in Kraft.
Die Bildungspläne werden auf der Internetseite
http://www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Die curricularen Vorgaben für die Fachbereiche und Berufsfelder, für die bislang keine neuen Bildungspläne entwickelt wurden, behalten vorläufig ihre Gültigkeit.
Die in der Anlage 2 aufgeführten Richtlinien und Lehrpläne treten für die Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung (Anlage A APO-BK) im Fachbereich Agrarwirtschaft zum 31.07.2019 auslaufend außer Kraft.
Anlage 1
Fachbereich Agrarwirtschaft | |
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Heft-Nr. | Fach |
42054 | Evangelische Religionslehre |
42055 | Katholische Religionslehre |
Anlage 2
Heft-Nr. | Fach/Bezeichnung | Fundstelle |
4902 | Evangelische Religionslehre - | BASS 15-32 Nr. 02 |
4901 | Katholische Religionslehre - | BASS 15-32 Nr. 01 |
ABl. NRW. 11/19