Im Rahmen der externen Feststellungsprüfung ist Deutsch ein schriftliches Prüfungsfach. Studieninteressierte mit in der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) aufgeführten Nachweisen und Zertifikaten können auf Antrag vom Prüfungsfach Deutsch befreit werden. |
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung über die Feststellungsprüfung
zur Aufnahme eines Hochschulstudiums
(Feststellungsprüfungsordnung Hochschule -
PO-FeP-Hochschule)
(VVzPO-FeP-Hochschule); Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 11.06.2019 - 521-6.03.15.06-122029
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.11.2014
(BASS 13-73 Nr. 29.2)
Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums werden wie folgt geändert:
Der VV zu § 3 wird folgende VV vorangestellt:
„VV zu § 1
1.4 zu Absatz 4
Vom Prüfungsfach Deutsch wird auf Antrag befreit, wer eine der in der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)“ (Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom 08.06.2004 und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 25.06.2004 in der jeweils geltenden Fassung), veröffentlicht unter https://www.kmk.org/, genannten befreienden Prüfungen und Qualifikationen nachweist.“
ABl. NRW. 07/19