Berufskolleg;
Fachklassen des dualen Systems
der Berufsausbildung;
Fachbereich Informatik (Anlage A APO-BK);
Vorläufige Bildungspläne
für Evangelische Religionslehre
und Katholische Religionslehre
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 16.01.2019 - 314-08.01.01-127480
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte sowie der oberen Schulaufsicht wurden neue Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt. Zur Umsetzung der Bildungspläne und Unterstützung der Bildungsgangarbeit sind die Handreichungen zur „Didaktischen Jahresplanung“ und zum „Erwerb der Fachhochschulreife in den Fachklassen des dualen Systems“ veröffentlicht.
Mit der seit dem 01.08.2015 gültigen APO-BK ist der Erwerb der Fachhochschulreife in den Fachklassen des dualen Systems auch unter Nutzung der fachbereichsspezifischen Lerngruppen flächendeckend möglich. Zur Umsetzung wurden neue Bildungspläne entwickelt.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungspläne werden hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) festgesetzt.
Die vorläufigen Bildungspläne treten rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft.
Die Bildungspläne werden auf der Internetseite
www.berufsbildung.nrw.de
zur Verfügung gestellt.
Die in der Anlage 2 aufgeführten Lehrpläne treten für die Ausbildungsberufe, die gemäß Runderlass vom 10.03.2017 dem Fachbereich Informatik zugeordnet sind, rückwirkend zum 31.07.2018 außer Kraft.
Anlage 1
Fachbereich Informatik | |
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Fachklassen |
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Heft 41615 | Evangelische Religionslehre |
Heft 41616 | Katholische Religionslehre |
Anlage 2
Fachbereich Informatik | |
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Heft 4295 | Evangelische Religionslehre |
Heft 4294 | Katholische Religionslehre |
ABl. NRW. 02/19