Berufskolleg;
Berufliches Gymnasium
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 22.01.2019 - 312-6.08.01.02-17354/19
1. Schulversuch: Überführung des Bildungsgangs „Berufliches Gymnasium für Ingenieurwissenschaften“ in das Regelsystem („Allgemeine Hochschulreife (Ingenieurwissenschaften)“ APO-BK Anlage D 15a); Inkraftsetzung der curricularen Skizzen als Teil III der Bildungspläne zur Erprobung für den Fachbereich Technik: - Teil III: Fachlehrplan Ingenieurwissenschaften - Teil III: Fachlehrplan Physik - Teil III: Fachlehrplan Technische Informatik Erweiterung der Gültigkeitsbereiche der entsprechenden Bildungspläne zur Erprobung des Fachbereichs Technik 2. Weiterentwicklung der Berufsabschlussprüfung für den Bildungsgang Erzieherin/AHR beziehungsweise Erzieher/AHR (APO-BK Anlage D 3); Inkraftsetzung des Bildungsplans zur Erprobung für den Fachbereich Gesundheit und Soziales: - Teil III: Fachlehrplan Sozialpädagogik |
Bezug:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg vom 27.11.2018 (ABl. NRW. 01/19 - BASS 13-33 Nr. 1.1)
Mit der fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg vom 27.11.2018 ist der Schulversuchsbildungsgang „Berufliches Gymnasium für Ingenieurwissenschaften“ als Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife (Ingenieurwissenschaften) nach Anlage D 15a des Beruflichen Gymnasiums für Technik in das Regelsystem überführt worden und die Weiterentwicklung der Berufsabschlussprüfung für den Bildungsgang Erzieherin/AHR beziehungsweise Erzieher/AHR (APO-BK, Anlage D 3) in Kraft getreten:
1. Die im Rahmen des Schulversuchs (§ 25 SchulG (BASS 1-1)) entwickelten curricularen Skizzen für das Profil bildende Leistungskursfach Ingenieurwissenschaften und die Grundkursfächer Technische Informatik und Physik werden hiermit für den Bildungsgang nach APO-BK Anlage D 15a gemäß § 29 Absatz 1 SchulG mit Wirkung zum 01.08.2019, aufsteigend mit der Jahrgangsstufe 11, zur Erprobung in Kraft gesetzt:
Fachbereich/Fach Bildungsgänge Fachbereich Technik | Heft Nr. | Bezeichnung |
Ingenieurwissenschaften | 45418 | Bildungspläne |
Physik | 45419 | Bildungspläne |
Technische Informatik | 45420 | Bildungspläne |
Des Weiteren wird auf die Handreichung für das als Profil bildendes Leistungskursfach Ingenieurwissenschaften verwiesen.
Der fachbereichsbezogene Bildungsplan Teil II (Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich „Technik“) zur Erprobung ist in seinem Gültigkeitsbereich um den neuen Regelbildungsgang zu erweitern: Im Gliederungspunkt 1 (Gültigkeitsbereich) ist auf der Seite 7 nach der Zeile Allgemeine Hochschulreife (Elektrotechnik) die Zeile „Allgemeine Hochschulreife (Ingenieurwissenschaften),“ einzufügen:
BASS 15-38 | Fachbereich | Heft Nr. | Bezeichnung | Datum des Einführungserlasses |
Nr. 401 | Teil II: Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich „Technik“ | 45401 | Bildungspläne | 30.06.2006 (ABl. NRW. S. 267) |
Außerdem werden die entsprechenden Bildungspläne Teil III (Fachlehrpläne) zur Erprobung des Fachbereichs Technik jeweils in ihrem Gültigkeitsbereich um den Bildungsgang nach Anlage D 15a erweitert. In den nachstehenden Bildungsplänen zur Erprobung wird im Gliederungspunkt 1 (Gültigkeitsbereich) jeweils in der Tabelle nach der Zeile „Allgemeine Hochschulreife (Elektrotechnik) APO-BK Anlage D 15“ die Zeile „Allgemeine Hochschulreife (Ingenieurwissenschaften) APO-BK Anlage D 15a“ eingefügt:
BASS 15-38 | Fach | Heft Nr. | Bezeichnung | Datum des Einführungserlasses |
Nr. 411 | Mathematik (als weiteres Leistungskursfach) | 45411 | Bildungspläne zur Erprobung | 18.06.2007 (ABl. NRW. S. 412) |
Nr. 413 | Deutsch (als Grundkursfach) | 45413 | Bildungspläne zur Erprobung | 15.06.2008 (ABl. NRW. S. 352) |
Nr. 414 | Englisch (als Grundkursfach) | 45414 | Bildungspläne zur Erprobung | 15.06.2008 (ABl. NRW. S. 352) |
Nr. 416 | Wirtschaftslehre | 45416 | Bildungspläne zur Erprobung | 12.08.2010 (ABl. NRW. S. 470) |
Nr. 417 | Gesellschaftslehre mit Geschichte (als Grundkursfach) | 45417 | Bildungspläne zur Erprobung | 05.07.2012 (ABl. NRW. S. 432) |
Der nachstehende Bildungsplan Teil I (Pädagogische Leitideen) zur Erprobung und der Bildungsplan Teil III (Fachlehrplan) für das Grundkursfach Sport zur Erprobung müssen nicht explizit bezüglich des Gültigkeitsbereiches um den Bildungsgang Anlage D 15a erweitert werden, da in diesen beiden Bildungsplänen keine abschließende Benennung der Gültigkeitsbereiche für die Bildungsgänge vorgenommen wurde:
BASS 15-38 | Bereich/Fach | Heft Nr. | Bezeichnung | Datum des Einführungserlasses |
Nr. 1 | Pädagogische Leitideen | 45001 | Bildungspläne zur Erprobung | 30.06.2006 (ABl. NRW. S. 267); |
Nr. 5 | Sport | 45005 | Bildungspläne zur Erprobung | 30.06.2006 (ABl. NRW. S. 267); |
2. Unter der verantwortlichen Leitung der Bezirksregierung Münster und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte wurde für den Bildungsgang Erzieherin/AHR beziehungsweise Erzieher/AHR (APO-BK Anlage D 3) der Bildungsplan zur Erprobung für das neue Fach Sozialpädagogik erarbeitet, der gemäß § 29 Absatz 1 SchulG zum 01.08.2019, aufsteigend mit der Jahrgangsstufe 11, zur Erprobung in Kraft gesetzt wird:
Fachbereich/Fach Bildungsgänge Fachbereich Gesundheit und Soziales | Heft Nr. | Bezeichnung |
Sozialpädagogik (als Grundkursfach) | 45116 | Bildungspläne zur Erprobung |
Des Weiteren wird auf die Handreichung für die schulische Begleitung des Berufspraktikums in der Jahrgangsstufe 14 verwiesen.
3. Die obigen Bildungspläne zur Erprobung und die Handreichungen werden im Bildungsportal unter
http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufliches-gymnasium-anlage-d/bildungsplaene
zum Download bereitgestellt. Sie sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
ABl. NRW. 02/19