Zu BASS 20-03 Nr. 22
Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur berufsbegleitenden Ausbildung
zum Erwerb des Lehramts
für sonderpädagogische Förderung
Vom 27. November 2018
(GV. NRW. S. 666)
Auf Grund des § 20 Absatz 10 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308), der durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 404) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Bildung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen:
Artikel 1
Die Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung vom 20. Dezember 2012 (GV. NRW. 2013 S. 4), die zuletzt durch Verordnung vom 7. Februar 2018 (GV. NRW. S. 105) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „zum 1. April oder zum 1. Oktober eines Jahres für den jeweils folgenden Ausbildungstermin“ durch die Wörter „zu einem von der Bezirksregierung festgelegten Zeitpunkt“ ersetzt.
2. In § 18 Satz 2 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.1
ABl. NRW. 01/19
1 Die Verordnung ist am 15.12.2018 (GV. NRW. S. 666) in Kraft getreten.