Zu BASS 15-11
Grundschule;
Richtlinien und Lehrpläne;
Lehrpläne für die Religionslehren
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 04.07.2018 - 526-6.03.12-140017
Für die Primarstufe werden hiermit Lehrpläne für die Religionslehren gemäß § 29 i.V.m. § 31 Absatz 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.08.2018, beginnend mit Klasse 1, aufsteigend in Kraft. Die Richtlinien für die Grundschule gelten unverändert fort.
Die Veröffentlichung der Lehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
Heft 2016 Lehrplan Jüdische Religionslehre
Heft 2017 Lehrplan Orthodoxe Religionslehre
Heft 2018 Lehrplan Syrisch-Orthodoxe Religionslehre.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
ABl. NRW. 07-08/2018 S. 56