Zu BASS 2018/2019
Aufgehobene Vorschriften
seit 15.07.2017 (Stichtag der Vorjahres-BASS)
Die BASS, die den Komplettbestand der Schulvorschriften in Nordrhein- Westfalen enthält, wird jährlich auf zu entbehrliche und zu aktualisierende Regelungen durchforstet und entsprechend bereinigt. Die in diesem Verfahren aufgehobenen Erlasse wurden in andere Erlasse eingearbeitet, haben für die Schulen keine praktische Bedeutung mehr oder sind durch Zeitablauf überholt oder nur noch auslaufend gültig. |
Vorschriften, die nun in anderer Zuständigkeit sind
Einige Rechtsvorschriften sind nicht mehr in der BASS 2018 zu finden durch die geänderte Ressortschneidung der neuen Landesregierung. Sie gingen in den Bereich „Weiterbildung“ des Ministerium für Wissenschaft und Kultur über.
Folgende Regelungen aus der BASS (hier die ehemaligen BASS-Nummern) sind nun dort unter dem Begriff „Weiterbildung“ zu finden (https://www.mkw.nrw/weiterbildung \> Weiterbildung):
1-9
Weiterbildungsgesetz (WbG)
1-10
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
10-32 Nr. 8
Geschäftsordnung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
10-32 Nr. 40
Verordnung zur Ausführung des Weiterbildungsgesetzes - Zuständigkeitsverordnung nach § 6 Abs. 1 -
11-03 Nr. 6
Grundsteuerbefreiung von Einrichtungen des Fernunterrichts nach § 4 Nr. 5 GrStG
19-22 Nr. 1
Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung
19-22 Nr. 2
Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung; Zeugnisformulare
19-41 Nr. 1.1
Bekanntmachung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen
19-41 Nr. 2
Ausführungsbestimmungen zum Verfahren bei staatlichen Abschlussprüfungen für Fernlehrgangsteilnehmende
Vorschriften, die nicht mehr in der BASS 2018/2019 sind
11-11 Nr. 8
Verordnung über die Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES) für die Primarstufe und die Sekundarstufe I
20-22 Nr. 67
Hinweis: Die Regelung „Fort- und Weiterbildung; Fortbildung von Schulaufsicht und Schulleitungen an öffentlichen Schulen sowie Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zur Anwendung der neuen Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte“ ist nun in den allgemeinen Fortbildungserlass BASS 20-22 Nr. 8 (Anlage 1 Abschnitt XIV) integriert.
21-05 Nr. 16 A
Der Erlass „Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis; Durchführungsbestimmungen“ ist ersatzlos aus zeitlichen Gründen entfallen: Die letzten Berechtigten für dieses Arbeitszeit-Modell sind nun im Ruhestand.
ABl. NRW. 07-08/2018 S. 39