Zu BASS 15-31
Unterrichtsvorgaben für die Sekundarstufe II;
gymnasiale Oberstufe;
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch in der Fachkonferenz abgesprochene Klausuren; Aufhebung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 06.06.2018 - 526-6.08.01.13-145330
Der Runderlass des Ministeriums für Schule, Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch in der Fachkonferenz abgesprochene Klausuren in der gymnasialen Oberstufe“ vom 20.04.2000 (BASS 15-31 Nr. 2.0) wird aufgehoben. Die Heftnummern 4701/1 bis 4730/1 treten außer Kraft.
ABl. NRW. 07-08/2018 S. 57