Das Fortbildungsangebot „Vielfalt fördern“ unterstützt Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen dabei, sich besser auf die unterschiedlichen Lernausgangslagen, Potenziale und Interessen der Schülerinnen und Schüler einzustellen. Das Angebot richtet sich an ganze Kollegien bzw. Teilkollegien, die in Teams ein gemeinsames Konzept individueller Förderung im Unterricht für ihre Schule erarbeiten möchten. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57-60 SchulG);
Anlage 4 „Vielfalt fördern“
RdErl. d. Ministerium für Schule und Bildung
v. 17.04.2018 - 424-6.07.01-109117
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 06.04.2014 (BASS 20-22 Nr.8)
Die Anlage 4 Nummer VI. zum Fortbildungsprogramm „Vielfalt fördern“ wird folgendermaßen ersetzt.
VI. Vielfalt fördern |
Ziel der Fortbildung ist die Weiterentwicklung des Unterrichts mit Blick auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, ihre Potenzialentfaltung und Kompetenzentwicklung. Die Fortbildung richtet sich an bestehende oder entstehende Teams in Schulen (z.B. Klassen- bzw. Jahrgangsstufenteams, Fachkonferenzen), die langfristig von Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams begleitet werden. Die vier aufeinander aufbauenden Module der Fortbildung bestehen aus theoretischen Bausteinen, praktischen Trainingseinheiten und Reflexionen über die Weiterentwicklung des Unterrichts im Umfang von 80 Stunden im Zeitraum von 2 Jahren. In diesem Prozess wird den Lehrkräften Raum gegeben, eigene Sichtweisen einzubringen und diese in vertrauensvoller Atmosphäre miteinander auszutauschen. Die Arbeit im Team soll Möglichkeiten schaffen, der Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler besser gerecht zu werden und den Herausforderungen im Schulalltag gemeinsam zu begegnen.
1 Das Fortbildungsangebot umfasst folgende Module:
Modul 1: Kooperative Unterrichtsentwicklung durch kollegiale Teams
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
- Grundverständnis von Teambildung und Teamentwicklung
- Gemeinsame Planung und Beobachtung von Unterricht (kollegiale Unterrichtshospitation)
- Planung, Reflexion und Evaluation von Unterrichtsentwicklungsprozessen
Modul 2: Diagnostik: Identifizierung von Potenzialen und Interessen/ Evaluation
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
- Klärung diagnostischer Anlässe in Lernprozessen durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern
- Gewinnung von diagnostischen Daten durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern
- Führen von Beratungsgesprächen und Planung von Entwicklungsmaßnahmen zur Forderung und Förderung auf Basis der gewonnenen diagnostischen Daten
Module 3 und 4: Didaktik: Lernen und Lehren - Potenziale fördern und kompetenzorientiert unterrichten
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
- Lehrerrollen und ihre Funktionen im individualisierenden Unterricht (u.a. Lernprozessbegleitung)
- Didaktische Prinzipien (u.a. selbstgesteuertes Lernen, Aufbau einer Feedback- und Beziehungskultur, reflexive Koedukation)
- Fachdidaktische Prinzipien (u.a. Aufgabenformate und Kompetenzraster, Formen der Leistungsbeurteilung).
2 Die Schulen verpflichten sich,
- Unterrichtsentwicklung fokussiert auf individuelle Förderung über die Dauer des begleiteten Fortbildungsprogramms zum Schwerpunkt gemeinsamer Fortbildungsaktivitäten zu machen
- ein Gremium zur Unterrichtsentwicklung einzurichten oder ein bestehendes Gremium zu nutzen.
3 „Vielfalt fördern“-Schulen erhalten vier Anrechnungsstunden, die an die Fortbildung gebunden sind. Voraussetzung ist, dass sich Teams der Schule oder ganze Kollegien im Umfang von 80 Stunden über einen Zeitraum von 2 Jahren fortbilden.
Über die Grundsätze der Verteilung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung (§ 68 SchulG). Die Verteilung im Einzelfall obliegt der Schulleitung (Nummer 2.5.2 AVO-RL - BASS 11-11 Nr. 1.1).
Die Anrechnungsstunden werden der Schule, je nach Beginn der Fortbildung, zum 01.02. oder 01.08. gewährt.
Inhalt und Abfolge der Schwerpunkte der Module werden vor Beginn der Fortbildung verbindlich mit dem Kompetenzteam kontraktiert und an den Fortbildungsbedarf der Schule angepasst. Hierbei sind die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern besonders zu berücksichtigen, um eine erfolgreiche Teilnahme entsprechend der reduzierten Pflichtstundenzahl zu gewährleisten. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Transfer der Fortbildungsinhalte innerhalb der Schule unabhängig von der Präsenz aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einzelnen Veranstaltungen abgesichert ist.
4 Die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren mit den Fortbildungsmaterialien „Vielfalt fördern“ erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der QUA-LiS NRW und den Dezernaten 46 der Bezirksregierungen auf der Basis des landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts. Zur Sicherung der Qualität des Unterstützungsangebotes erfolgt bedarfsbezogen eine regelmäßige Rückkopplung und Weiterqualifizierung auf der Basis landesweiter Vereinbarungen.
Die Erlassregelung gilt für Lehrkräfte an Grundschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke, Realschulen, Hauptschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs unbefristet und für Lehrkräfte an Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Primusschulen befristet bis zum 31.07.2020.
Der Runderlass tritt sofort in Kraft.
ABl. NRW. 05/2018 S. 34