Der Erlass zum Auslandsschuldienst wird an die neuen Beurteilungsrichtlinien angepasst. |
Zu BASS 21-12 Nr. 3
Auslandsschuldienst; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 19.03.2018 - 413
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 14.06.2007 (BASS 21-12 Nr. 3)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 1 ist das Wort „besonders“ zu streichen.
2. In Absatz 6 erster Spiegelstrich werden die Wörter „der Nummer VI“ gestrichen und durch die Wörter „dem Vorschlag zur weiteren dienstlichen Verwendung in“ ersetzt.
3. Im Zuge dessen wird der Erlass redaktionell an die Bezeichnung „Ministerium für Schule und Bildung“ angepasst (in Absatz 4 Satz 1, in Absatz 6 zweiter Spiegelstrich, in Absatz 10 zweiter Spiegelstrich).
ABl. NRW. 04/2018 S. 59