Zu BASS 15-33
Berufskolleg -
Fachklassen des dualen Systems
der Berufsausbildung;
Fachbereich „Gestaltung“
(Anlage A APO-BK);
Vorläufige Inkraftsetzung der Bildungspläne
für Evangelische und Katholische Religion
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 11.01.2018 - 314-08.01.01-127480
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden neue Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt. Zur Umsetzung der Bildungspläne und Unterstützung der Bildungsgangarbeit sind die Handreichungen zur „Didaktischen Jahresplanung inklusive des neuen Einlegers zur digitalen Kompetenzförderung“ und zum „Erwerb der Fachhochschulreife in den Fachklassen des dualen Systems“ veröffentlicht.
Mit der seit dem 01.08.2015 gültigen APO-BK ist der Erwerb der Fachhochschulreife in den Fachklassen des dualen Systems auch unter Nutzung der fachbereichsspezifischen Lerngruppen flächendeckend möglich. Zur Umsetzung wurden neue Bildungspläne entwickelt.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungspläne werden hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten rückwirkend zum 01.08.2017 vorläufig in Kraft.
Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung gestellt.
Die in der Anlage 2 aufgeführten Bildungspläne treten für die Ausbildungsberufe, die gemäß Runderlass vom 10.03.2017 dem Fachbereich Gestaltung zugeordnet sind, rückwirkend zum 31.07.2017 auslaufend außer Kraft.
Anlage 1
Fachbereich Gestaltung | |
---|---|
Fachklassen |
|
Heft 41582 | Evangelische Religionslehre |
Heft 41583 | Katholische Religionslehre |
Anlage 2
Fachbereich Gestaltung | |
---|---|
Heft 4295 | Evangelische Religionslehre |
Heft 4294 | Katholische Religionslehre |
ABl. NRW. 02/2018 S. 36