Aufgehobene Vorschriften Die BASS, die den Komplettbestand der Schulvorschriften in Nordrhein- Westfalen enthält, wird jährlich auf zu entbehrliche und zu aktualisierende Regelungen durchforstet und entsprechend bereinigt. Die in diesem Verfahren aufgehobenen Erlasse wurden in andere Erlasse eingearbeitet, haben für die Schulen keine praktische Bedeutung mehr oder sind durch Zeitablauf überholt oder nur noch auslaufend gültig. |
Zu BASS 2017/2018
Aufgehobene Vorschriften
seit 15.07.2016 (Stichtag der Vorjahres-BASS)
11-11 Nr. 2.2
Der Erlass „Vertretungsunterricht im Rahmen des Programms Flexible Mittel für Vertretungsunterricht; Anwendungshinweise und Mittelverteilung“ wurde ersatzlos aufgehoben.
13-33 Nr. 1.3
Der Erlass „APO-BK Anlage C; Übergangsregelung bei nicht bestandenen Abschlussprüfungen für Bildungsgänge für die zweijährige Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen und zur Fachhochschulreife führen“ wurde aufgehoben.
20-22 Nr. 55
Der Erlass „Fort- und Weiterbildung; Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule“ ist a.a.0. aufgehoben; der Regelungsgehalt befindet sich nun in BASS 20-22 Nr. 8.
21-11 Nr. 11 ü
Der Erlass „Pflichtstunden der Lehrkräfte als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung“ war zeitlich befristet und ist ersatzlos entfallen.
21-24 Nr. 5
Der Erlass „Dienstjubiläen“ ist ersatzlos entfallen (s. nun Jubiläumszuwendungsverordnung vom 4. Januar 2017 (GV. NRW. S. 210).
ABl. NRW. 07-08/2017 S. 42