Zu BASS 19-11 Nr. 2
Vorgaben
zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs
auf die zentralen schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2020
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 13.06.2017 - 521-6.03.15.06-99815
Bezug:
1. § 51 APO-WbK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs vom 23.02.2000 - BASS 19 -11 Nr.1.1)
2. Richtlinien und Kernlehrpläne für das Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen
Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2020 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen erlassen.
Die Vorgaben stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Analog zu VV 33.2 zu § 33 Absatz 2 APO-GOSt (BASS 13-32 Nr. 3.2) gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2020 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.
ABl. NRW. 07-08/2017 S. 45