Alle Zeugnisse des Berufskollegs sind redaktionell überarbeitet und vereinheitlicht worden. Sie werden, um eine Doppelveröffentlichung in zeitlicher Nähe zur 32. Auflage der BASS zu vermeiden, nur in der BASS abgedruckt. Darüber hinaus werden sie für die Abonnenten in der BASS online ebenfalls zum Schuljahresbeginn und als Word-Dateien im Bildungsportal veröffentlicht; Berufskollegs, die mit der Schulverwaltungssoftware SchILD NRW arbeiten, können ebenfalls auf alle aktuell überarbeiteten Zeugnisse zugreifen. |
Zu BASS 13-33 Nr. 1.2
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs
(VVzAPO-BK); Änderung
RdErl. d. Ministerium für Schule und Bildung
v. 07.07.2017 - 311.6.03.01.03-139877
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 19.6.2000 (BASS 13-33 Nr.1.2)
1. Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Allgemeiner Teil werden wie folgt geändert:
Die Verwaltungsvorschrift 9.2.1 zu § 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„9.2.1 Der Bedeutung der Zeugnisse ist durch die äußere Gestaltung angemessen Rechnung zu tragen. Soweit Zeugnisse auf Einzelblättern erstellt werden, muss die Zuordnung der Blätter zur Zeugnisinhaberin oder zum Zeugnisinhaber und zum Bildungsgang zur Vermeidung von Fälschungen eindeutig sein. Die in den Anlagen A bis E in den Verwaltungsvorschriften vorgegebenen Zeugnisvordrucke und Formulare sind als Muster zu Grunde zu legen und an die Individualdaten der Schülerinnen und Schüler anzupassen.“
2. Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage A werden wie folgt geändert:
Die Anlagen A 1.5 bis A 1.11, A 2.3 und A 2.4 werden neu gefasst.
3. Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage B werden wie folgt geändert:
Die Anlagen B 4 bis B 11 werden neu gefasst.
4. Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage C werden wie folgt geändert:
Die Anlagen C 5 bis C 14 werden neu gefasst.
5. Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage D werden wie folgt geändert:
Die Anlagen D 30 bis D 35, D 37 und D 41 bis D 48 werden neu gefasst.
6. Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage E werden wie folgt geändert:
Die Anlagen E 4 bis E 8 werden neu gefasst.
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.08.2017 in Kraft. Der Runderlass wird im ABl.NRW. ohne die neuen Anlagen veröffentlicht. Diese werden in der BASS 2017/18 veröffentlicht. Als Service für die Schulen stehen die neuen Anlagen als WORD-Dokumente ab dem 01.08.2017 auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung unter
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/index.html
zur Verfügung.
ABl. NRW. 07-08/2017 S. 43