10-32 Nr. 68
Dienstvereinbarung
mit den Hauptpersonalräten
zur Einführung, Nutzung, und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Schulen in NRW
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 20. Juni 2019 (ABl. NRW. Sonderausgabe 11/19)
1. Zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hauptpersonalräten für Lehrkräfte an Förderschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Gymnasien/Weiterbildungskollegs, Berufskollegs sowie dem Hauptpersonalrat Verwaltung sind gemäß § 70 Landespersonalvertretungsgesetz NRW neue Dienstvereinbarungen zur Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Schulen in NRW geschlossen worden, welche die durch den Bezugserlass bekanntgegebenen Dienstvereinbarungen ersetzen.
2. Der Text der Dienstvereinbarung und die dazugehörigen Anlagen sind unter
http://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO-NRW/Dienstvereinbarung/
veröffentlicht.
3. Für die Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Realschulen in NRW gilt ein gesonderter Runderlass (BASS 10-32 Nr. 68.1).