Zertifizierung der Berufskollegs
für ihre Aktivitäten zur
„Internationalen Zusammenarbeit
in der europäischen Berufsbildung“
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 03.04.2017 - 311-1.25.05
Die europäische Bildungspolitik hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den europäischen Bildungsraum zu stärken, gegenseitiges Vertrauen in die Ausbildungsqualität zu vertiefen und berufliche Kompetenzen für die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
Die zunehmende Digitalisierung in Gesellschaft und Wirtschaft (Industrie 4.0) hat Auswirkungen auf unser Lernen und Arbeiten. Globalisierung und Internationalisierung prägen in zunehmendem Maße die Arbeitsprozesse in der Wirtschaft.
Mit der Zertifizierung von Berufskollegs, die Internationalisierungsstrategien nachhaltig in ihrer Bildungsarbeit verankern, wird daher ein Zeichen gesetzt, das die Bedeutung der veränderten Ausrichtung und Erweiterung der Bildungsarbeit hervorhebt.
2 Maßnahmen der Zertifizierung
Die Zertifizierung zur Internationalisierung in der Berufsbildung erfolgt auf zwei Ebenen.
(1) Auf der ersten Ebene ist eine Zusatzqualifikation curricular ausgearbeitet worden, die Bestandteil verschiedener Bildungsgänge der Berufskollegs sein kann. Das Curriculum verzahnt fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsteile, mit denen Jugendliche in Bildungsgängen erweiterte Fach- und Personalkompetenzen zu einer internationalen Beschäftigungsfähigkeit erwerben. Dazu gehören zusätzliche Lerninhalte in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs wie Politik/Gesellschaftslehre und Fremdsprachen. Die Inhalte der Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs beziehen sich auf eine international ausgerichtete Unternehmens- und Produktionsstrategie sowie auf interkulturelle Kompetenzen. Darüber hinaus sollen Auslandspraktika im Rahmen aktueller Förderprogramme durchgeführt werden. Alternativ können internationale Lernsituationen mit beruflicher Ausrichtung durchgeführt werden, wobei diese parallel mit einer entsprechenden Lerngruppe im europäischen Ausland durchgeführt und mit einer Begegnung abgeschlossen werden (vgl. Anlage 1 „Curriculum Internationale berufliche Mobilität“).
Die Zusatzqualifikation umfasst insgesamt mindestens 40 Unterrichtsstunden und
Die Zusatzqualifikation ist organisatorisch in den Bildungsgang, ggf. unter Nutzung des Differenzierungsbereichs, zu integrieren und führt bei erfolgreicher Teilnahme zu einem Zertifikat, das neben dem Abschluss-/Abgangszeugnis erteilt wird. Eine Zertifizierung mit Hilfe des Europasses bleibt unbenommen. Das Zertifikat ist in der Anlage vorgegeben (vgl. Anlage 2 „Zertifikat Internationale berufliche Mobilität“).
(2) Auf der zweiten Ebene können die Berufskollegs für ihre Arbeit zur Internationalisierung der beruflichen Bildung ein Zertifikat erhalten, wenn sie ihre besonderen strategischen Aktivitäten zur Internationalisierung dokumentieren und ein Benchmark von 10% der Schülerinnen und Schüler mit der Zusatzqualifikation „Internationale berufliche Mobilität“ nachweisen.
Für den Nachweis der schulischen Aktivitäten wird der Referenzrahmen Schulqualität NRW (Heft 9051) in ausgewählten Inhaltsbereichen und Dimensionen konkretisiert, indem ergänzende Kriterien benannt werden (vgl. Abschnitt II dieses Erlasses.
3 Verfahren zur Zertifizierung der Berufskollegs
Das Antragsverfahren für die Zertifizierung der Berufskollegs findet jährlich zum Stichtag 30. Mai statt. Berufskollegs, die sich um das Zertifikat bewerben, reichen ihre Unterlagen bei der EU-Geschäftsstelle ihrer Bezirksregierung ein. Die Dokumentation der Auslandsaufenthalte und der darauf bezogenen Unterrichtsinhalte erfolgt gemäß folgendem Kriterienkatalog:
Die 10%-Benchmark kann folgendermaßen berechnet werden:
Ermittlung der Schülerzahlen, die in den Abschlussklassen zu einem Berufsabschluss sind (duale Ausbildung, vollschulische Ausbildung nach Anlagen A, B, C, D, berufliche Abschlüsse in der Weiterbildung nach Anlage E). Von den so ermittelten Schülerinnen und Schülern haben 10% das Zertifikat erworben (Nachweis über Namensliste).
Wie Variante 1, jedoch auch Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse vermitteln (ohne Ausbildungsvorbereitung, internationale Förderklasse)
- interkultureller Kompetenz einzelner Lehrkräfte
- berufsbezogenen Fremdsprachenangeboten
- Projektarbeit mit internationalen Themen
- Einbindung der internationalen beruflichen Mobilität in die Schulorganisation (mit Verantwortlichkeit)
Das Zertifikat gilt für drei Jahre. Eine Re-Zertifizierung kann beantragt werden.
Die EU-Geschäftsstellen der Bezirksregierungen informieren und beraten die Berufskollegs zum Zertifizierungsverfahren. Die Zertifizierung erfolgt durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung.
Anlage 1: Curriculum für die Zusatzqualifikation „Internationale berufliche Mobilität“
Anlage 2: Zertifikatsvorgaben für Zusatzqualifikation
Der Referenzrahmen Schulqualität (Heft 9051 der Reihe „Schule in NRW“) wird wie folgt geändert:
1 Nummer 2.3.2 wird im 6. und 7. Spiegelstrich wie folgt neu gefasst:
2 Nummer 3.6.2 wird im ersten Spiegelstrich wie folgt neu gefasst: