Laienreanimation als Projekt an Schulen |
Zu BASS 18-24
Laienreanimation
an Schulen in Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung
v. 20.03.2017 - 323-6.08.03.03-102723
Bei einem plötzlichen Kreislaufstillstand außerhalb eines Krankenhauses (sog. plötzlicher Herztod) sind die Überlebenschancen gering. Da Hirnzellen nur drei bis fünf Minuten einen Sauerstoffmangel ohne Schädigung überstehen, kommt meist der Rettungsdienst zu spät. Eine erhebliche Verbesserung der Überlebensquote ist daher eine ersthelfende Person. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen auch die am Schulleben Beteiligten - insbesondere Lehr- und Fachkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit auch Eltern - eine Wiederbelebungskompetenz erwerben können. Hierzu dient das Projekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“.
1 Gegenstand des Projekts
Gegenstand des Projekts ist die Erhöhung der Wiederbelebungskompetenz von am Schulleben beteiligten Personen. Zu dieser Kompetenz zählen insbesondere
- das Erkennen eines potentiellen Kreislaufstillstandes,
- die Aktivierung von professioneller Hilfe,
- die Veranlassung von qualitativ hochwertigen Herzdruckmassagen,
- die Umsetzung von Anleitungen durch die Rettungsleitstelle.
Diese Kompetenz soll durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), den Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) sowie den Deutschen Rat für Wiederbelebung - German Resuscitation Council (GRC) vermittelt werden.
2 Teilnahme an dem Projekt
An dem Projekt können bis zu 100 öffentliche Schulen und private Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen teilnehmen, die sich nach Möglichkeit gleichmäßig auf alle Regierungsbezirke verteilen. Die Beteiligung der Schulen an dem Projektversuch ist freiwillig.
3 Inhalt des Projekts
Den teilnehmenden Schulen bleibt im Rahmen des Projekts freigestellt, wie sie mit Unterstützung der unter Nummer 1 genannten Organisationen das Thema Wiederbelebungskompetenz unterrichtlich oder außerunterrichtlich aufgreifen (zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen).
4 Verfahren
Vor Beginn des Projekts wird eine Veranstaltung unter der Federführung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in der ersten Hälfte des Jahres 2017 durchgeführt. Danach können sich interessierte Schulen bei der für sie jeweils zuständigen Bezirksregierung zur Teilnahme an dem Projekt anmelden. Das Ministerium entscheidet unter Beteiligung der Bezirksregierungen sowie der unter Nummer 1 genannten Organisationen über die Auswahl der Schulen. Die teilnehmenden Schulen werden hinsichtlich der Umsetzung des Projekts von der für sie jeweils zuständigen Bezirksregierung beraten.
5 Evaluation des Projekts
Das Projekt wird durch die unter Nummer 1 genannten Organisationen wissenschaftlich begleitet und evaluiert. In die Evaluation werden die Bezirksregierungen eingebunden.
6 Dauer des Projekts
Das Projekt beginnt am 01.07.2017 und endet am 30.06.2020. Über eine Fortsetzung des Projekts wird unter Berücksichtigung der unter Nummer 5 genannten Evaluation im ersten Quartal des Jahres 2020 entschieden.
7 Inkrafttreten
Der Runderlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
ABl. NRW. 05/2017 S. 42