13-63 Nr. 4
Besondere Bestimmungen
für den Unterricht für geflüchtete Jugendliche
im Alter von 16 bis 25 Jahren
Schülerinnen und Schüler
in Klassen des Berufskollegs
(„Fit für Mehr“)
Runderlass. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
Vom 18. Januar 2017 (ABl. NRW. 02/17 S. 51)
Ab dem 1. Februar 2017 wird ergänzend zu den verbesserten Zugangsmöglichkeiten in Weiterbildungskollegs an den Berufskollegs ein neues Bildungsangebot als weitere Option für neu zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren umgesetzt.
Das Bildungsangebot trägt den Arbeitstitel „Fit für mehr“ (FFM) und ist den bisherigen Bildungsangeboten des Berufskollegs vorgelagert und ergänzt diese. Es werden fundierte Grundkenntnisse im sprachlichen, mathematischen, kulturellen und politisch-gesellschaftlichen Bereich vermittelt. Es handelt sich um ein einjähriges Bildungsangebot, in dem kein schulischer Abschluss erworben werden kann.
Neu zugewanderte Jugendliche, die der Schulpflicht in der Sekundarstufe II unterliegen und der Schule unterjährig zugewiesen werden, besuchen die Vorklasse „Fit für Mehr“ bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Sie besuchen im Anschluss die Internationale Förderklasse. Die Jugendlichen, die bei Eintritt in die Vorklasse noch schulpflichtig in der Sekundarstufe II sind und während des Besuchs der Vorklasse das 18. Lebensjahr vollenden, können im Anschluss ebenfalls die Internationale Förderklasse besuchen.
Nicht mehr schulpflichtige jugendliche Zuwanderer im Alter von 18 bis 25 Jahren sind berechtigt in eine FFM Klasse aufgenommen zu werden. Diejenigen, die bis zum Ende des ersten Schuljahresquartals (31.10.) aufgenommen werden, können die Vorklasse bis zum jeweiligen Schuljahresende besuchen. Nicht mehr schulpflichtige neu Zugewanderte, die im Zeitraum ab dem zweiten Schuljahresquartal (ab 01.11.) bis zum Schuljahresende aufgenommen werden, können die Vorklasse höchstens bis zum Ende des darauffolgenden Schuljahres besuchen, wenn sich nicht vorher ein Anschluss ergibt (z.B. Wechsel in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit oder ein Weiterbildungskolleg).
Die schulfachliche Aufsicht weist die Schülerinnen und Schüler den Berufskollegs jeweils zum 1. Februar, zum 1. Mai, zum 1. August und zum 1. November zu.
Die Schülerinnen und Schüler der Vorklasse FFM erhalten bei Verlassen eine Bescheinigung.
Eine Wiederholung der Vorklasse ist nicht möglich.
Für das Bildungsangebot wird eine Schüler/Lehrer-Relation (S/L-R) von 16,18 (Vollzeit Einfachqualifikation) zugrunde gelegt.
FFM wird in Vollzeitform mit folgender Stundentafel geführt:
Vorklasse „Fit für mehr“ (FFM) | |
---|---|
Lernbereiche/Fächer | Wöchentliche |
Berufsbezogener Lernbereich | (5 - 7) |
Mathematik | 5 - 7 |
Berufsübergreifender | (16 - 21) |
Deutsch/Kommunikation | 12 - 14 |
Religionslehre1 | 0 - 2 |
Sport/Gesundheitsförderung | 0 - 2 |
Politik/Gesellschaftslehre | 4 - 5 |
Differenzierungsbereich | (2 - 3) |
z.B. Landeskunde, Interkulturalität | 2 - 3 |
Gesamtstundenzahl | 25 - 30 |
1 Für Schülerinnen und Schüler, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, wird bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen das Fach Praktische Philosophie eingerichtet.