Berufskolleg; Neue Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen Seit dem 01.08.2015 werden die Bildungsgänge des Berufskollegs in Fachbereichen angeboten. Auf Grundlage der spezifischen Bildungspläne werden in der Anlage A die Fachklassen des dualen Systems sieben Fachbereichen zugeordnet. Auf dieser Basis können an den Berufskollegs fachbereichsspezifische Lerngruppen zum Erwerb der Fachhochschulreife oder zur nachhaltigen Sicherstellung des Klassenfrequenzmindestwertes im ländlichen Raum gebildet werden. Die Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen wurde durch Ergänzungen und Änderungen aktualisiert. |
Zu BASS 10-11 Nr. 3
Liste
der Zuordnung der Ausbildungsberufe
zu den Fachbereichen
zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 10.03.2017 - 314-6.03.02.09-126127
Die Bildung von fachbereichsspezifischen Lerngruppen zur Realisierung eines Unterrichtsangebotes zum Erwerb der Fachhochschulreife gemäß § 7 Absatz 4 Anlage A APO-BK oder zur nachhaltigen Sicherstellung des Klassenfrequenzmindestwertes im ländlichen Raum gemäß Nummer 3.1 des Runderlasses zur „Genehmigung von Schulträgerbeschlüssen zur Errichtung und Erweiterung von Fachklassen des dualen Systems an Berufskollegs durch die obere Schulaufsichtsbehörde“ in seiner Neufassung vom 24.01.2017 (ABl. NRW. 03/17) kann für Auszubildende von Ausbildungsberufen erfolgen, die in der Anlage (Liste Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen - Anlage - veröffentlicht unter www. schulministerien.nrw.de \> Schulrecht \> Erlasse) einem Fachbereich zugeordnet sind. Bei mit einer Fußnote gekennzeichneten Ausbildungsberufen ist die Bildung von Lerngruppen auch in dem jeweils in der Fußnote genannten Fachbereich zulässig.
Die Ergänzungen und Änderungen (Anlage - s.o.) sind in die „Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen“ eingearbeitet.
Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gleichzeitig wird der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 07.05.2015 (BASS 10-11 Nr. 3) aufgehoben.
ABl. NRW. 04/2017 S. 36